Motorrad fahren mit Klasse B

Schlüsselzahl 196 macht’s möglich

Voraussetzung

  • Mindestalter: 25 Jahren
  • Seit mindestens fünf Jahren Klasse B im Besitz
  • Fahrerschulung nach Anlage 7b der FeV teilgenommen
  • Nach Abschluß der Fahrerschulung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein (Jahresfrist beachten)

Was darf ich fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW/kg

Ablauf

  • Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
  • Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten