Motorrad fahren mit Klasse B
Schlüsselzahl 196 macht’s möglich
Voraussetzung
- Mindestalter: 25 Jahren
- Seit mindestens fünf Jahren Klasse B im Besitz
- Fahrerschulung nach Anlage 7b der FeV teilgenommen
- Nach Abschluß der Fahrerschulung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein (Jahresfrist beachten)
Was darf ich fahren?
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW/kg
Ablauf
- Theorie: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
- Praxis: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten