Jetzt ist es fix. Ab 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.
Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine Automatikausbildung bzw. eine Automatikprüfung sein soll. Ihr bekommt dann eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen.
Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige „Prüfungsfahrt“ mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schalgetriebe fahren. Laut BMVI werden ca. 50% diese Regelung nutzen, „stressreduziert“ durch die Fahrprüfung.
B197 – Das ist zu beachten
- Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
- 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
- kann während oder nach der FE Ausbildung absolviert werden
- nur eine 15 minütige „Prüfung“ mit eurem Fahrlehrer
- Keine praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern
- evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen